Mittellose Personen aus EU- oder EFTA-Staaten, die einzig zum Betteln in die Schweiz einreisen, erfüllen gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 13. März 2023 die Einreisevoraussetzungen nicht. Das hat für betroffene Personen, die sich bisher im Kanton Basel-Stadt aufgehalten haben, weitreichende Folgen: Sie können aufgrund der Rechtsprechung vom Migrationsamt weggewiesen werden. Die Kantonspolizei setzt die angepasste Praxis mit Augenmass um. Sie fordert bei Personenkontrollen die Bettelnden zuerst mündlich auf, das Land zu verlassen. Erst wenn diese der Aufforderung nicht nachkommen, werden sie per Verfügung vom Migrationsamt weggewiesen. Medienmitteilung
IGK-Engagements
Hier finden Sie weitere Engagements der IGK für das Kleinbasel
Lohngleichheitsanalyse
In Basel-Stadt sollen bei Ausschreibungen im Beschaffungswesen der kantonalen Verwaltung neu auch Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden nachweisen, dass sie die Lohngleichheit von Frauen und Männern einhalten. Siehe MM vom 3.8.2023
Bis Ende 2022 fand die Vernehmlassung zum Lohngleichheitsanalysegesetz (LAG) statt (siehe hier). Die IGK nahm dazu Stellung und bezeichnete das Gesetz als zahnlosen Papiertiger (siehe Kleinbasler Zeitung Seite 34). Bereits damals verwiesen wir auf die vielen unberücksichtigten Punkte, welche am Ende ein Resultat ergab, das nicht einer Lohngleichheit entsprach. Der wahrscheinlich wichtigste Erklärungsfaktor für eine Lohndifferenz zwischen Mann und Frau, nämlich die tatsächliche Berufserfahrung, wird weiterhin nicht berücksichtigt. Familienbedingte Berufsauszeiten bleiben damit zum Beispiel unberücksichtigt. Wenn also ein Unternehmen einem Arbeitnehmer, welcher in den letzten 10 Jahren auf dem Beruf gearbeitet hat, mehr bezahlt, als einer Arbeitnehmerin, welche 7 Jahre die Familie managte, handelt es gemäss der Lohnstrukturerhebung des Bundes diskriminierend. Die Statistik basiert damit auf einer fehlerhaften Analyse, führt zu einem fehlerhaften Schluss und verpflichtet nun Firmen, ihre Löhne mit einem fehlerhaften Modell zu analysieren.
Warum werden die Fehler im Standard-Analyse-Tool (Logib) zur Lohnerhebung des Bundes – welches auch in Basel zur Anwendung gelangt – nicht korrigiert und die tatsächliche Berufserfahrung nicht berücksichtigt?
Leidtragende sind die Basler KMU, welche dieses politische Manöver ausbaden müssen, wenn sie noch Aufträge vom Kanton erhalten möchten. Wenn nun bei der Benutzung des Analysetools Logib das Unternehmen als Lohnungleich und somit diskriminierend analysiert wird, obwohl die Lohnungleichheit mit der Berufserfahrung erklärt werden kann (siehe Beispiel oben), ist dies eine klare Falschaussage und ignoriert ein wichtiges Kriterium (so auch in allen GAVs) zur Bestimmung der Lohnhöhe. Weshalb sollen nun KMUs für ein fehlerhaftes System des Kantons benachteiligt werden?
Umfrage Handwerksbetriebe: Verbesserungsmöglichkeiten Verkehrskonzept Innenstadt (7.7.2023)
Das Verkehrskonzept Innenstadt wurde eingeführt. Seither konnten Erfahrungen im Umgang mit den Bewilligungen und Umsetzung gesammelt werden. Da bereits Meldungen über Verbesserungen im Bereich Handhabung und Umsetzung eingetroffen sind, wollten wir eine Umfrage starten, in welcher Sie Ihre Erfahrungen mitteilen können. Die IGK kann und möchte am bestehenden VKI und deren Verordnung nichts ändern, sondern lediglich Verbesserungen für Sie als Handwerksbetrieb in Zusammenarbeit mit der Polizei (hauptsächlich) erreichen. Damit Sie effizienter in der Innenstadt Aufträge abwickeln können, wären wir froh, Sie könnten sich 3 Minuten für die Umfrage Zeit nehmen. Für die Rücksendung bis am 7.8.2023 wäre ich Ihnen dankbar. 20230707_Umfrage_VKI
Diebstahlprävention
Kündigung Genossenschaft NKM
Dauernde Demonstrationen als grosse Belastung des Gewerbes und der Gastronomie (25.4.2022)
Den gesamten Brief finden Sie hier: 20220425 Brief_an_RR_Demos
Vogel Gryff-Zeitung ist tot (1.12.2021)
Bettelnde ohne gültigen Aufenthaltstitel müssen die Schweiz verlassen (7.7.2023)
Bettelei wird eingeschränkt (25.6.2021)
Der Grosse Rat hat das Wort Bündelidaags-Sitzig (so nennt man die letzte Sitzung vor der Sommerpause) wörtlich genommen: Er verabschiedete eine Gesetzesänderung, die wohl die meisten Bettlerbanden motivieren wird, ihr Bündeli zu packen und sich andere Orte für ihr Geschäftsmodell zu suchen. Nachdem eine Aufhebung des Bettelverbots im vergangenen Jahr zu einer wahrhaften Flutwelle von oft aggressiv auftretenden Bettlern aus Osteuropa geführt hatte, wurde nun von Neuregierungsrätin Stephanie Eymann eine Vorlage kreiert, die das Betteln zwar nicht komplett verbietet, aber so einschränkt, dass es wohl unattraktiv sein wird, hier vor Coop oder Migros die hohle Hand zu machen. Verboten ist das Betteln inskünftig in einem Radius von 5 m um Beizen-Terrassen, Bankomaten, Geschäftseingänge und in Parks. Auch der Einsatz von Kindern und Tieren, um um Mitleid zu betteln, ist verboten.
Der Entscheid fiel knapp aus, doch vermochte die bürgerliche Front mit ausreichender Präsenz zusammen mit den Grünliberalen alle Anträge abzuschmettern, mit denen Rot-Grün die Vorlage verwässern wollte. Das neue Gesetz dürfte nach Ablauf der Referendumsfrist Anfang August in Kraft treten. Ein Referendum ist nicht in Sicht und hätte es angesichts der von den Bettlern geplagten Bevölkerung wohl auch schwer. Schlechte Verlierer gibt es aber trotzdem: Die sogenannten „demokratischen Juristinnen und Juristen“ haben angekündigt, das neue Gesetz auf dem Rechtsweg angreifen zu wollen. Dies hätte aber keine aufschiebende Wirkung.





